Risikogruppen

Von   5. Mai 2020

Liebe Eltern,

um für die schrittweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an der Schule planen zu können, brauchen wir von Ihnen bitte eine Rückmeldung, ob Ihr Kind zu einer der folgenden Risikogruppen gehört. In diesem Fall entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob das Kind trotz des erhöhten Risikos für einen schweren Krankheitsverlauf den Unterricht besucht.

Das Gleiche gilt, falls Ihr Kind mit einem Zugehörigen zu einer der genannten Risikogruppen, einer Person über 60 Jahre oder einer Schwangeren im selben Haushalt lebt, hier sollten Sie als Erziehungsberechtigte bitte zusammen mit der betroffenen Person abwägen, ob Sie das Risiko eingehen wollen.

Bitte teilen Sie uns möglichst zeitnah per Mail an mit, falls Sie Ihr Kind nicht zur Schule schicken können! Eine Meldung, dass Ihr Kind zur Schule kommen kann, ist nicht erforderlich und aus Gründen des Datenschutzes auch vom Kultusministerium ausdrücklich nicht erwünscht. Falls wir also nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass nichts gegen den Schulbesuch spricht.

Eine inhaltliche Nachschärfung der Liste kam mittlerweile per Mail: “Bei der Selbsteinschätzung geht es um relevante Erkrankungen. Das heißt also ein gut eingestellter Bluthochdruck oder auch eine vor 10 Jahren gut überstandene Krebserkrankung zählt nicht in Risikogruppe A. Aber da es sich hier um eine Selbsteinschätzung … handelt, empfehlen wir Ihnen, bei Unsicherheiten einen Arzt zu befragen.”

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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