Wie geht´s weiter?

Von   9. Juli 2020

Liebe Eltern, liebe Schüler,

Kultusministerin Eisenmann hat ihr Konzept für das kommende Schuljahr 2020/2021 vorgestellt. Hier ist es:

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+07+08+Konzept+Schuljahr+2020-2021

Wir sind am Progymnasium in der glücklichen Lage, dass unsere Lehrerschaft komplett einsatzbereit ist. Wir können also davon ausgehen, dass wir im kommenden Schuljahr den Unterrricht nach Stundentafel regulär im Präsenzunterricht halten können. Es wird nur in der Organisation einige kleinere Änderungen nach den Vorgaben des Konzepts geben, die vor allem die Gruppenzusammensetzungen in Religion und Sport angehen, da wir ja möglichst stabile Lerngruppen bilden sollen.

Wir werden unser Fernlernunterrichtskonzept und die technischen Möglichkeiten weiter ausbauen, sowohl was die Hardware angeht (über das Sofortaustattungsprogramm des Landes), als auch, was den Ausbau und die Möglichkeiten des Netzwerkes angeht. Wir hoffen natürlich nicht, dass es wieder zu einer Lockdownphase kommt, aber wir sollten auf den Fall dennoch optimal vorbereitet sein.

Seit dem 15.6. 2020 findet in einem rollierenden System wieder ein eingeschränkter Präsenzunterricht für alle Schüler statt. Die Rahmenvorgaben des Kultusministeriums vom 12.5. 2020 dazu finden Sie hier:

https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/2020%2005%2012%20Ministerin%20Schreiben%20Ausbau%20Pr%C3%A4senzunterricht.pdf

Das heißt, wir können schulischerseits nun planen, wie wir unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Corona-Vorschriften – z.B. personelle Ausstattung, Raumgrößen, Hygienevorschriften, Buskapazitäten – den Präsenzunterricht umsetzen. Wir versuchen natürlich die für die Schüler günstigste Kombination zu finden.

Wie Sie auf S. 3 sehen können, lautet die Vorgabe, dass wir jeweils zwei Klassenstufen in einer Woche unterrichten sollen (das natürlich, um die Menge der Personen, die sich im Verlauf einer Woche im Schulgebäude aufhalten, gering zu halten und damit die Ansteckungsgefahr zu minimieren). Da wir sechs Klassenstufen haben, bedeutet das, dass die beiden letzten Klassenstufen erst in der dritten Woche nach dem Ende der Pfingstferien mit Präsenzunterricht drankommen: Ein Schulleiterkollege eines benachbarten Gymnasiums hat bereits ausgerechnet, dass ein Schüler der gymnasialen Unter- und Mittelstufe in Baden-Württemberg – wenn alles gut läuft (!) – noch mit acht Tagen Schule in diesem Schuljahr rechnen kann.

Wir werden am Progymnasium davon abweichen und immer drei Klassenstufen in einer Woche unterrichten, so dass also jeder Schüler jede zweite Woche an der Schule ist. Die Klassen 5, 7 und 9 haben in der ersten Woche nach den Pfingstferien (ab.15.6.) und die Klassen 6, 8
und 10 in der zweiten Woche nach den Pfingstferien (ab 22.6.) Unterricht. Und dann jede zweite Woche im Wechsel. die Gruppeneinteilungen und Stundenpläne liegen in der Nextcloud.

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+05+06++Fahrplan+fuer+weitere+Oeffnung+des+Schul-+und+Kitabetriebs/?LISTPAGE=344894

Hier der Elternbrief der Kultusministerin vom 19.5.2020:

2020_05_19 Schreiben von Kultusministerin Eisenmann an die Eltern zum Schulstart nach Pfingsten

Und hier der Elternbrief der Kultusministerin vom 28.4.2020:

2020_04_28_Corona_Ministerin_Schreiben_an_Eltern

 

Bei uns am Progymnasium wird am 4.5. noch kein Präsenzunterricht beginnen.Das Progymnasium darf am 4.5. noch nicht mit dem Unterricht beginnen, weil ab diesem Datum nur die jeweils zwei Klassenstufen in jeder Schulart unterrichtet werden, die vor Abschlussprüfungen stehen, das sind am Gymnasium die beiden Klassenstufen der Kursstufe.

Zwar hätten wir am Progymnasium ja Kapazitäten frei, weil wir ja keine Kursstufe und kein Abitur im Haus haben, in diesem Punkt werden aber alle Gymnasien gleich behandelt. Hier ein Zitat aus einer Mailantwort des Regierungspräsidiums auf unsere Anfrage diesbezüglich:

“Die 10. Klassen des Progymnasiums können ja, wie andere Klassen auch, unter Berücksichtigung der Noten des 1. Halbjahres und Noten, die möglicherweise noch im Juni/Juli gemacht werden können, ein ordentliches Zeugnis bekommen und hätten dann ihre Mittlere Reife. Sie haben dann keinerlei Nachteile verglichen mit den 10.Klässlern des Vollgymnasiums und den Realschülern.”

Das empfinden meine Kollegen und ich zwar als einerseits bedauerlich, weil auch wir den Kontakt und das Miteinander und den normalen Unterricht vermissen. Andererseits hat es den den Vorteil, dass wir auf die Erfahrungen der anderen Schulen aufbauen können, was den Umgang mit den kommenden Hygienevorschriften angeht.

Eine Notbetreuung, zu der wir auch Schüler einbestellen dürfen (die Schulpflicht gilt in diesen Fällen), findet ab dem 4.5. statt.

Für uns geht es also erstmal (und mindestens bis zu den Pfingstferien) weiter mit “Unterricht digital”: Schaut also bitte regelmäßig in die Nextcloud und ruft eure Emails ab!

Wir sind gerade dabei, zwei Umfragen (jeweils eine für Schüler und eine für Eltern) zu entwickeln, um zu erfragen, was wir am Fernunterricht optimieren können. Gerne dürfen Sie/dürft ihr uns auch so jederzeit Ihre/eure Eindrücke, Anregungen, Beobachtungen, Erfahrungen zukommen lassen. Jede Rückmeldung ist wertvoll und hilfreich. Vielen Dank!

Bitte geben Sie uns auch möglichst zeitnah Bescheid, wenn Ihr Kind aufgrund des Schutzes der Risikogruppen auf absehbare Zeit nicht am Präsenzunterricht wird teilnehmen können. S. Artikel unten:

https://www.pg-bs.de/2020/04/risikogruppen/

Weitere Informationen des Kultusministeriums finden Sie hier:

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQS+Schulschliessungen

Fragen und (vorläufige) Antworten zur Umsetzung der Schulöffnung hier gleich hier Informationen aus der Schwäbischen Zeitung.

Aus der Schwäbischen Zeitung vom 1.5.2020:

Schulstart am Montag: Was Eltern und Schüler jetzt wissen müssen

KARA BALLARIN Landes-Korrespondentin

Am Montag beginnt der Praxistest in Baden-Württemberg: Kann ein Schulbetrieb in Zeiten der Corona-Pandemie funktionieren? Was bedeutet das für die Schüler, für die Lehrer und für die Eltern? Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Wer darf wieder zur Schule?

Für alle Schüler, die in diesem oder im kommenden Schuljahr Abschlussprüfungen haben, beginnt am Montag der Präsenzunterricht – auch an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, also den früheren Förderschulen. Insgesamt sind das etwa 330 000 der 1,5 Millionen Schüler. Es gibt nämlich Ausnahmen: Hauptschüler der Klassenstufe 8 müssen noch zu Hause bleiben. Auch an die beruflichen Schulen dürfen ausschließlich die Kinder zurückkehren, die in diesem Jahr ihren Abschluss haben.

Warum gelten für die beruflichen Schulen Sonderregeln?

Weil sie nicht genug Kapazitäten haben. „Unsere Schulen sind total ausgelastet“, sagt Thomas Speck, Vorsitzender des Berufsschullehrerverbands. Das liegt daran, dass die beruflichen Schulen sehr viele Bildungszweige haben, die sich auf wenige Jahrgänge konzentrieren. Speck schätzt, dass trotz der Beschränkung auf Abschlussklassen 50 bis 60 Prozent der Schüler am Montag zurückkehren werden.

Was wird unterrichtet?

Vor allem jene Fächer, in denen die Schüler Prüfungen ablegen werden. Für Gymnasiasten, die erst nächstes Jahr ihr Abi machen, gehört Deutsch und Mathematik auf jeden Fall dazu.

Und alle anderen Schüler?

Für sie geht der Fernunterricht weiter. Bisher war es laut Schüler- und Elternvertreter im Land Glückssache, wie gut dieser lief. Manche Lehrer, zum Teil ganze Kollegien, seien über Wochen abgetaucht, beklagt der Landeselternbeirat. Das soll künftig nicht mehr möglich sein. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) nimmt nun die Schulbehörden in die Pflicht. Sie sollen an den Schulen nachhaken, wie der Fernunterricht läuft – und Hilfe anbieten.

Bleibt es beim Fernunterricht wie bisher?

Im Grunde ja. Die Lehrer können auf ganz unterschiedliche Weise den Kontakt mit den Schülern halten – per E-Mail, Post, Telefon oder auch über andere digitale Wege. Vorgaben zu Methoden oder Lernmitteln vom Kultusministerium gibt es kaum. Besorgt meldet sich dazu der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink zu Wort. Er verweist auf einen konkreten Vorfall an einer Freiburger Schule, die mit dem Videokonferenz-Programm Zoom gearbeitet hat. Während einer Videoschulstunde seien pornografische Bilder eingespielt worden. Das Programm steht wegen Sicherheitslücken bereits seit Wochen in der Kritik. Brink empfiehlt den Schulen, mit der vom Ministerium zur Verfügung gestellten Lernplattform Moodle zu arbeiten. Datensicherer Video-Unterricht könne das Programm BigBlueButtom bieten, das in Moodle enthalten sei.

Was ist mit Schülern, die nicht erreicht werden?

Für sie richten die Schulen Lerngruppen ein. Sie sollen ebenfalls ab Montag wieder stunden- oder tageweise zum Unterricht an die Schule kommen.

Wann geht es für die anderen Schüler zurück?

Das ist weiterhin unklar. Fest steht nur: auf keinen Fall mehr vor den Pfingstferien. Das gilt nun auch für Viertklässler, wie das Kultusministerium bestätigt. Bislang galten sie als nächste Kandidaten, die an die Schulen zurückkehren dürfen, und zwar noch vor den Pfingstferien.

In anderen Bundesländern startet für sie am Montag wieder der Präsenzunterricht. Auch nach Ende der Ferien am 15. Juni setzt Ministerin Eisenmann auf eine Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht. Ihr Haus arbeite an einem Konzept, wonach Schüler aller Klassen vor den Sommerferien zumindest tagesweise an der Schule unterrichtet werden.

Reichen die Kapazitäten der Notbetreuung?

Seit dieser Woche ist die Notbetreuung deutlich ausgeweitet worden. Städtetagsdezernent Norbert Brugger geht davon aus, dass die Kapazitäten zunächst trotzdem reichen werden. „Wie es sich entwickelt, kann man noch nicht sagen“, sagt er. Viele Eltern hätten noch keine Bescheinigung vom Arbeitgeber, wonach sie zwingend im Unternehmen präsent sein müssen. „Deshalb gibt es da vielleicht eine Verzögerung.“ Gerhard Brand, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung, äußert sich indes besorgt.

Präsenzunterricht, Lerngruppen, Notbetreuung und all das mit gebotenen Abstandsregeln. „Da bekommen wir massive räumliche und personelle Probleme an jeder Menge Schulen“, sagt er. Zumal laut Ministerium insgesamt etwa ein Viertel der Lehrer kein Unterricht an der Schule halten kann, weil sie zu einer Risikogruppe gehörten.

Gibt es Essen an der Schule?

Die Mensen dürfen öffnen. Es gibt aber keinen Kiosk- oder Pausenverkauf.

Sind die Kinder an der Schule vor einer Infektion geschützt?

Um das sicherzustellen, hat das Ministerium Hygienehinweise für die Schulen herausgegeben. Demnach muss grundsätzlich ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden, ausreichend Flüssigseife und Papierhandtücher zur Verfügung stehen. Gibt es das nicht, muss Desinfektionsmittel vorhanden sein. Die Lehrer sollen Schüler zur richtigen Hygiene anleiten. Warmes Wasser ist keine Pflicht – das gibt es auch längst nicht an allen Schulen, sei aber laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auch nicht zwingend. Im Unterricht gibt es ebenso keine Pflicht, Masken zu tragen – außer die Kommune entscheidet das wie in Heidelberg anders.

Wie kann die Abstandsregel im Schulbus eingehalten werden?

Ab Montag soll der Busverkehr normal laufen. Die Stadt- und Landkreise, die dafür zuständig sind, glauben dadurch an Entspannung in den Bussen, wie Nathalie Münz vom Landkreistag erklärt. Denn nur 20 Prozent der üblichen Schülerzahlen nähmen potenziell den Bus. Zudem gelte im Bus Maskenpflicht, wie überall in Bussen und Bahnen im Land. Schwieriger werde es, wenn wieder mehr Schüler Präsenzunterricht haben, so Münz. Um den 1,5-Meter-Abstand einhalten zu können, brauchte es dann laut Verband Deutscher Verkehrsunternehmen in der Hauptverkehrszeit etwa das Fünf- bis Sechsfache an Fahrzeugen.

Und was passiert bei einem Infektionsfall an der Schule?

Was dann passiert, ob etwa die Mitschüler zu Hause bleiben sollen, ist nicht landesweit vorgegeben. Infektionen müssen ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Über das weitere Vorgehen entscheidet dieses dann gemeinsam mit der Schule.

 

Hier der Brief von Kultusministerin Eisenmann vom 9.4.2020: 2020_04_09_Minister-Schreiben_Vorlaufzeit_bei_Wiederaufnahme_Schulbetrieb