Informationen zu Corona

Von   26. September 2022

In den vergangenen Tagen sind in allen Klassen die vorgesehenen vier Coronatests pro Person für die “Schnupfensaison” verteilt worden. Bitte nutzt also die Tests, falls ihr Symptome habt.

Grundsätzlich gelten für die Schulen bezüglich Corona keine Sonderregelungen mehr. Es gilt die ganz normale allgemeine Verordnung:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/

Für den Fall einer Erkrankung gilt also:

§3,2: Die Absonderung endet frühestens fünf Tage nach dem Erstnachweis des Erregers, sofern seit 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, spätestens jedoch nach zehn Tagen. Wurde der Erstnachweis des Erregers mittels Schnelltest vorgenommen, endet die Absonderung bereits mit dem Vorliegen eines zeitlich darauffolgenden negativen PCR-Testergebnisses.

Ein negatives Testergebnis muss der Schule nicht vorgelegt werden, um wieder am Unterricht teilnehmen zu können.

Angehörigen von Erkrankten wird empfohlen, Kontakte nach außen möglichst zu reduzieren (§3,5). Es besteht allerdings weiterhin auch bei einem Krankheitsfall im Haushalt die Pflicht zum Schulbesuch. Eine – rein freiwillige – Möglichkeit zur Vorbeugung gegen Ansteckung wäre es in diesem Fall, eine Maske zu tragen. Generell ist das Tragen von Masken weiterhin auch grundsätzlich gestattet.